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   OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07   

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OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07 (https://dejure.org/2007,3207)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.05.2007 - 2 LC 9/07 (https://dejure.org/2007,3207)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 2 LC 9/07 (https://dejure.org/2007,3207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Schülerbeförderungspflicht eines behinderten Kindes zu einer Waldorfschule

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs. 3 NSchG; § 141 NSchG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 2 GG; Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG; Art. 20 Abs. 1 GG
    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der Schulbeförderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage für ein Verpflichtungsbegehren; Bundesverfassungsrechtliche oder landesverfassungsrechtliche Vorgaben für ...

  • Judicialis

    GG Art. 7; ; NSchG § 116; ; NSchG § 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 7; NSchG § 116; NSchG § 141
    Zur Schülerbeförderungspflicht eines behinderten Kindes zu einer Waldorfschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Sicherstellung der Schülerbeförderung zu Waldorfschulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der Schulbeförderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage für ein Verpflichtungsbegehren; Bundesverfassungsrechtliche oder landesverfassungsrechtliche Vorgaben für ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schülerbeförderung für Behinderte auch zu weit entfernten Waldorfschulen - Waldorf-Pädagogik ist eigener Bildungsgang, der beförderungsrechtlich nicht mit einer staatlichen Förderschule gleichgestellt werden kann

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NdsVBl 2007, 336
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (32)

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7880/94

    Schülerbeförderung; Anspruch; Anzuwendendes Recht; Private Ersatzschule;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Verfassungsrecht des Bundes oder des Landes und einfaches Bundesrecht enthalten keine "Vorgaben" für die Schülerbeförderung (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656).

    Eine solche Förderungspflicht kann schließlich nicht aus der Pflicht des Staates hergeleitet werden, den Bestand von Ersatzschulen zu sichern und die Errichtung neuer Ersatzschulen zu ermöglichen (vgl. hierzu etwa: BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [115]; BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [141ff]); denn eventuelle Förderungsansprüche stehen nur dem Schulträger, nicht aber den Schülern oder deren Eltern unmittelbar zu (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656 [657]; BVerwG, Beschluss vom 04. Februar 1982, - BVerwG 7 B 143.81 -, NVwZ 1982, 441; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 14. September 1994, - BVerwG 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 [355]).

    Insbesondere ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass eine Regelung, die - wie § 114 Abs. 1, 3 Satz 1 NSchG - die Erstattung der Beförderungskosten auf den Betrag begrenzt, der für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs entsteht oder entstehen würde, verfassungsrechtlichen Bedenken nicht begegnet (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, a.a.O., m.w.N.).

    Hiernach (Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656; Urteil vom 5. März 2003, - 13 L 4066/00 -, NordÖR 2003, 267; jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und unter Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

    In Anwendung dieser Definition hat der 13. Senat weiter das Bestehen eines besonderen Bildungsgangs innerhalb der Klassen 5 und 6 eines privaten Gymnasiums gegenüber der Orientierungsstufe verneint, weil beide in gleicher Weise ohne besonderen (Zwischen-) Abschluss die Fertigkeiten und Kenntnisse zum Besuch aller (danach möglicher) weiterführenden Schulformen vermittelten (Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NdsVBl. 1996, 237).

    Der 13. Senat hat in seiner ständigen Rechtsprechung die Annahme eines besonderen Bildungsgangs immer auch für schulformübergreifende Abschnitte anerkannt (vgl. Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995,- 13 L 7880/94 - a.a.O.).

    Soweit daraus folgen soll, dass die an der M. -Schule in F. möglichen Abschlüsse sich nicht von denen an öffentlichen Schulen unterscheiden, ist darauf zu verweisen, dass in dem mehrfach erwähnten Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995 (- 13 L 7880/94 -) ausgeführt ist, dass auf eine Identität von Bildungsgängen nicht schon allein wegen der Gleichartigkeit der Abschlüsse geschlossen werden kann.

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Aus der Garantie der Schulen in freier Trägerschaft als Institution (vgl. zu Art. 7 Abs. 4 GG: BVerfG, Urteil vom 26. März 1957, - 2 BvG 1/55 -, BVerfGE 6, 309 [355]; Beschluss vom 14. November 1969, - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 [200f]; Urteil vom 08. April 1987, - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40 [61f]; Beschluss vom 16. Dezember 1992, - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 [46]; Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [114]) folgt gleichfalls keine solche Förderungspflicht.

    Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts standen dem Grundgesetzgeber bei der Gewährleistung der Privatschulfreiheit in Art. 7 Abs. 4 Satz 1 GG gerade sogenannte Reformschulen wie die Waldorfschulen, Hermann-Lietz-Schulen, Salem, Wickersdorf und Schondorf vor Augen, die bei der pädagogischen Entwicklung Pionierarbeit geleistet hätten (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992, - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40-63).

    Auch dies spricht dafür, bei der Beantwortung der Frage, ob Waldorfschulen einen eigenständigen Bildungsgang darstellen, darauf abzustellen, ob eine sinnvolle Alternative zum bestehenden öffentlichen und privaten Schulangebot vorliegt, welches die pädagogische Erfahrung bereichert und der Entwicklung des Schulsystems insgesamt zugute kommt (zu diesem Maßstab BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1992, a.a.O.; Brockmann, in: Seyderhelm/Nagel/Brockmann, a.a.O., § 149 Anm. 4.2).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Eine solche Förderungspflicht kann schließlich nicht aus der Pflicht des Staates hergeleitet werden, den Bestand von Ersatzschulen zu sichern und die Errichtung neuer Ersatzschulen zu ermöglichen (vgl. hierzu etwa: BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [115]; BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [141ff]); denn eventuelle Förderungsansprüche stehen nur dem Schulträger, nicht aber den Schülern oder deren Eltern unmittelbar zu (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656 [657]; BVerwG, Beschluss vom 04. Februar 1982, - BVerwG 7 B 143.81 -, NVwZ 1982, 441; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 14. September 1994, - BVerwG 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 [355]).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [139]) sieht aufgrund dieser Besonderheiten in den Waldorfschulen besonders vollwertige Ersatzschulen im Sinne des Art. 7 Abs. 4 GG und nicht bloße Ergänzungsschulen.

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88

    Waldorfschule/Bayern

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Aus der Garantie der Schulen in freier Trägerschaft als Institution (vgl. zu Art. 7 Abs. 4 GG: BVerfG, Urteil vom 26. März 1957, - 2 BvG 1/55 -, BVerfGE 6, 309 [355]; Beschluss vom 14. November 1969, - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 [200f]; Urteil vom 08. April 1987, - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40 [61f]; Beschluss vom 16. Dezember 1992, - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 [46]; Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [114]) folgt gleichfalls keine solche Förderungspflicht.

    Eine solche Förderungspflicht kann schließlich nicht aus der Pflicht des Staates hergeleitet werden, den Bestand von Ersatzschulen zu sichern und die Errichtung neuer Ersatzschulen zu ermöglichen (vgl. hierzu etwa: BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [115]; BVerfG, Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 1369/90 -, BVerfGE 90, 128 [141ff]); denn eventuelle Förderungsansprüche stehen nur dem Schulträger, nicht aber den Schülern oder deren Eltern unmittelbar zu (Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656 [657]; BVerwG, Beschluss vom 04. Februar 1982, - BVerwG 7 B 143.81 -, NVwZ 1982, 441; vgl. auch: BVerwG, Urteil vom 14. September 1994, - BVerwG 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 [355]).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84

    Privatschulfinanzierung I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Eine aus der Schutzpflicht folgende Handlungspflicht wird erst dann ausgelöst, wenn das Ersatzschulwesen in seinem Bestand bedroht ist (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987, - 1 BvL 8/84, 1 BvL 16/84 -, BVerfGE 75, 40-78).

    Aus der Garantie der Schulen in freier Trägerschaft als Institution (vgl. zu Art. 7 Abs. 4 GG: BVerfG, Urteil vom 26. März 1957, - 2 BvG 1/55 -, BVerfGE 6, 309 [355]; Beschluss vom 14. November 1969, - 1 BvL 24/64 -, BVerfGE 27, 195 [200f]; Urteil vom 08. April 1987, - 1 BvL 8, 16/84 -, BVerfGE 75, 40 [61f]; Beschluss vom 16. Dezember 1992, - 1 BvR 167/87 -, BVerfGE 88, 40 [46]; Beschluss vom 09. März 1994, - 1 BvR 682, 712/88 -, BVerfGE 90, 107 [114]) folgt gleichfalls keine solche Förderungspflicht.

  • OVG Niedersachsen, 05.03.2003 - 13 L 4066/00

    Voraussetzungen einer Pflicht zur Schülerbeförderung bei Schulen in freier

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Hiernach (Urteil des 13. Senats vom 20. Dezember 1995, - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656; Urteil vom 5. März 2003, - 13 L 4066/00 -, NordÖR 2003, 267; jeweils mit weiteren Nachweisen) ist der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und unter Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

    Bezüglich Schulen in freier Trägerschaft hat der 13. Senat (Urteil vom 5. März 2003, a.a.O.) bei Vorliegen eines besonderen pädagogischen Konzepts, das in einer besonderen fachlichen Ausgestaltung des schulischen Angebotes mündet, einen eigenständigen Bildungsgang angenommen und die Möglichkeit des Erwerbs von Abschlüssen an einer freien Schule als das besondere pädagogische Konzept der Schule und seine Bedeutung für den weiteren Ausbildungsweg der Schüler sogar verstärkend angesehen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.1998 - A 2 S 875/97

    Öffentliche Schulen; Schulen in freier Trägerschaft; Bildungsgang;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Hiergegen ist eingewandt worden, dass § 114 Abs. 1 Satz 2 NSchG auf diesen Begriff zurückgreife, um dem Anspruchsberechtigten auch einen höheren als den "notwendigen" Betrag zusprechen zu können, wenn der normale Weg oder das kostengünstigere Verkehrsmittel zu außergewöhnlichen Belastungen führen würde, und dass bei dieser Bedeutung einer "Härteklausel" zugunsten der Schüler(innen) der Begriff nicht in sein Gegenteil verkehrt werden könne, indem er Anspruchsberechtigten entgegengesetzt werde, die sich oder ihrem Kind etwa einen überlangen Schulweg "zumuteten" (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. August 1998, - A 2 Seite 875/97 -, LKV 1999, 276).
  • BVerwG, 27.02.2007 - 6 B 81.06

    Aufnahme einer Hunderasse in eine Liste vermutlich gefährlicher Hunde ohne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Es liegt damit vielmehr ein sogenannter unzulässiger "Beweiswürdigungsantrag" vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2007, - BVerwG 6 B 81.06 -, Juris).
  • BVerwG, 28.03.2006 - 1 B 91.05

    Verfahrensrecht, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    Ein derart unzulässiger, weil unsubstantiierter "Ausforschungs"-Beweisantrag liegt vor, wenn für die zugrunde liegenden Tatsachenbehauptungen nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht, wenn sie mit anderen Worten ohne greifbare Anhaltspunkte willkürlich aufgestellt und "aus der Luft gegriffen" sind (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa Beschluss vom 5. März 2002, - BVerwG 1 B 194.01 -, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320; Beschluss vom 30. Januar 2002, - BVerwG 1 B 326.01 -, Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69; Beschluss vom 28. März 2006, - BVerwG 1 B 91.05 -, NVwZ 2007, 346-347).
  • BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
    c) Von einer Beweiserhebung kann in verfahrensrechtlich zulässiger Weise unter dem Gesichtspunkt der Erheblichkeit des Beweisantrages abgesehen werden, wenn über eine nicht entscheidungserhebliche Tatsache Beweis erhoben werden soll (BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juni 1996, - BVerwG 9 B 140.96 -, Buchholz 310 § 130a VwGO Nr. 16 = BayVBl. 1997, S. 253, vom 13. Dezember 2002, - BVerwG 1 B 95.02 -, Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 67, und vom 28. August 2003, - BVerwG 9 B 31.03 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2005 - 2 A 11888/04

    Keine Einbeziehung der Waldorfschule in das System der staatlich finanzierten

  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

  • BVerwG, 28.08.2003 - 9 B 31.03

    Verzicht von Vorhabenträgern auf materiellrechtliche Rechtspositionen auf Dauer -

  • VGH Hessen, 02.01.2003 - 7 UZ 4019/00

    Nächstgelegene Schule - Schülerbeförderungskosten - Waldorfschule

  • VG Darmstadt, 20.01.2005 - 7 E 867/03

    Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz - SchG HE

  • BVerwG, 13.12.2002 - 1 B 95.02

    Aufbau einer Beschwerdebegründung - Notwendigkeit eines schlüssigen Vortrags

  • VGH Hessen, 17.01.2003 - 7 UZ 2265/02

    Nächstgelegene Schule - Bildungsgang

  • OVG Niedersachsen, 03.01.2005 - 13 LA 532/04

    Begründung der Besorgnis der Befangenheit eines (ehrenamtlichen) Richters;

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 74.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung,

  • BVerwG, 19.01.2006 - 3 C 52.04

    Ausgleichszahlung für Kulturpflanzen; Stilllegungsausgleich; Flächenstilllegung;

  • BVerwG, 04.02.1982 - 7 B 143.81

    Erstattung von durch den Besuch eines privaten Gymnasiums entstehenden

  • BVerwG, 18.07.2002 - 3 C 53.01

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Klage auf Subventionsgewährung; Diskriminierung wegen

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

  • BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84

    Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung -

  • BVerwG, 14.09.1994 - 6 C 42.92

    Anwendung irrevisiblen Landesrechts - Schülerbeförderung - Erstattung der

  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1991 - 9 S 2111/90

    Erstattung von Schülerfahrtkosten - Eigenanteil für Gymnasiasten

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den Schülerfahrkosten - wie oben ausgeführt - um eine freiwillige Leistung handelt, zu der im Grundsatz keine gesetzliche oder verfassungsrechtliche Verpflichtung besteht (vgl. zur Auslegung des Begriffs der notwendigen Aufwendungen auch OVG Magdeburg, Urt. v. 19.8.1998 - A 2 S 875/97 -, LKV 1999, 276 u. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336).

    Danach kann nämlich nur das verlangt werden, was bei sachgerechter Wahl des Weges und des Beförderungsmittels zu der "nächsten Schule" aufzuwenden ist (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 19.8.1998 - A 2 S 875/97 -, juris u. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie

    Maßgeblich ist die Regelung des § 5 Abs. 2 NSchG; die dortige Aufzählung ist im Grundsatz abschließend (zu einem möglichen, allerdings auf den Willen des Gesetzgebers zurückzuführenden Ausnahmefall vgl. Nds. OVG, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336).

    Diese nächstgelegene Schule kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch eine öffentliche Schule sein (vgl. näher Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812, v. 20.12.1995 - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656, u. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336).

    2013, 340) in Anknüpfung an sein Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336) davon aus, dass der Begriff des Bildungsgangs im Sinne des Schülerbeförderungsrechts unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelungen der Schülerbeförderung und in Abgrenzung zu den im Niedersächsischen Schulgesetz verwendeten Begriffen der "Schulform" und des "Bildungsweges" dahingehend zu bestimmen ist, dass den "Bildungsgang" in dem hier interessierenden Sinne das abstrakte Bildungsangebot einer Fachrichtung kennzeichnet, während der "Bildungsweg" den individuellen Weg des einzelnen Schülers von seiner Aufnahme in die Schule bis zu dem angestrebten oder erreichten Abschluss meint.

    Die Identität der Abschlüsse als Element dieser Gleichwertigkeit bietet vor diesem Hintergrund kein Argument, auf einen einheitlichen Bildungsgang zu schließen; sie ist vielmehr etwas "Normales" (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 -, NdsVBl 1996, 240, u. - 13 L 7880/94 -, NVwZ-RR 1996, 656, v. 5.3.2003 - 13 L 4066/00 -, NVwZ-RR 2003, 857, u. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336).

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12

    Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines

    (4) Zu berücksichtigen ist schließlich, dass der Normgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen einen sehr weitreichenden Gestaltungsspielraum bei der Reichweite seiner Förderung hat und standardisieren und pauschalieren darf; denn die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (Senat, Beschl. v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • VG Schleswig, 08.12.2010 - 9 A 244/09

    Schülerbeförderung: Übernahme der Kosten für den Besuch einer weiterführenden

    Dies mag sich in den Bundesländern unterschiedlich verhalten, wie z.B. in Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 14.09.1994 - 6 C 42/92 - BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344 zu §§ 94, 121 Abs. 3 NdsSchulG; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.2007 - 2 LC 9/07 - zu §§ 114, 141 Abs. 3 NdsSchulG, NdsVBl 2007, 336, in juris Rn. 42; VGH Koblenz, Urt. v. 02.02.2005 - 2 A 118888/04 - zu § 28 PrivSchG RP, in juris Rn. 24 ff.), hat aber vorliegend keine Relevanz.

    Weder das elterliche Erziehungsrecht aus Art. 6 Abs. 2 GG noch das Sozialstaatsprinzip gewährleisten einen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 24.05.2007 - 2 LC 9/07 - NdsVBl 2007, 336, in juris Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 22.10.1990 - 7 B 128/90 - DVBl. 1991, S. 59 ff.).

    Vielmehr steht dem Staat auch insoweit ein weiter Gestaltungsspielraum zu und es ist nicht zu beanstanden, wenn er den kommunalen Schulträgern nur für den Bereich der öffentlichen Schulen die Erstattung der Beförderungskosten auferlegt und diese im Übrigen in den an den Träger der Ersatzschule gerichteten Zuschuss einberechnet (BayVerfGH, Urt. v. 07.07.2009 -Vf.15-VII-08 - BayVBl 2010, 76, in juris Rn. 54 ff.; OVG Lüneburg, Urt. v. 24.05.2007 - 2 LC 9/07 - NdsVBl 2007, 336, in juris Rn. 36-38 m.w.N.; Niehues/ Rux, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 1, 4. Aufl., Rn. 1095 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 12.08.2011 - 2 LA 283/10

    Bemessung der Länge des Schulwegs anhand der fußläufigen Strecke zwischen der

    Wie der Senat mit Blick auf die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Schülerbeförderung in seiner Rechtsprechung (Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. 2007, 336 = juris Langtext Rdnr. 34; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 34) betont hat, ist es Sache des Landesgesetzgebers, die maßgeblichen Regelungen zu treffen, ohne dass das Verfassungsrecht des Bundes oder des Landes und einfaches Bundesrecht Vorgaben für die Schülerbeförderung enthalten.
  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 2 ME 512/18

    Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer

    Mit dem Begriff des "Bildungsgangs", den das Niedersächsische Schulgesetz außerhalb der Regelung des § 59 NSchG an verschiedenen Stellen des Gesetzes verwendet (vgl. z.B. §§ 21 Abs. 4, 33, 34 Abs. 2, 35a Abs. 1, 60 Abs. 3, 63 Abs. 2 und 3, 105 Abs. 6, 141 Abs. 3 NSchG), ohne ihn klar zu definieren, haben sich der erkennende Senat und der vormals für das Schulrecht zuständige 13. Senat in der Vergangenheit wiederholt - vor allem im Zusammenhang mit Streitigkeiten über Kosten der Schülerbeförderung nach § 114 Abs. 3 Satz 1 NSchG (a.F.) und über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach § 63 Abs. 4 NSchG - befasst (vgl. z.B. Beschlüsse v. 6.8.2014 - 2 ME 251/14 - u. v. 24.8.2012 - 2 ME 336/12 - (zu § 63 Abs. 4 NSchG), Urt. v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, v. 6.5.2013 - 2 LB 151/12 - und - 2 LC 380/10 - sowie v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 - (zu § 114 Abs. 3 S. 1 NSchG (a.F.), alle veröffentlicht bei juris).

    Anknüpfend an die Entscheidung vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336) - hat der Senat zur Begriffsbestimmung in seinem Urteil vom 8. Januar 2014 (- 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48 mwN) ausgeführt:.

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2013 - 2 LB 151/12

    Bedeutung des Latinums für die Frage der Verfolgung eines eigenständigen

    Zum Begriff des Bildungsganges hat der Senat im Urteil vom 24. Mai 2007 (- 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336; zur Vorgeschichte auch BVerwG, Urteile v. 14.9.1994 - 6 C 42.92 -, BVerwGE 96, 350 = NJW 1995, 344, und 6 C 11.93 -, DVBl. 1995, 430 sowie Ladeur, RdJB 1995, 335) ausgeführt:.

    Dieses steht nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl 2007, 336) im Schülerbeförderungsrecht von vornherein nicht in Rede.

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2013 - 2 LC 380/10

    Rechtmäßigkeit des Anbietens eines eigenständigen Bildungsgangs im Sinne des §

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10

    Zumutbarkeit einer um zehn Minuten je Fahrstrecke längeren schultäglichen

  • VG Göttingen, 07.10.2010 - 4 A 144/08

    Bildungsgang; Montessori; Montessori-Pädagogik; Schülerbeförderungskosten

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2008 - 2 LA 573/07

    Besondere Gefährlichkeit eines Schulweges wegen der Gefahr krimineller

  • OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16

    Schülerbeförderung; besonders gefährlich; Schülerfahrkosten; Übergriffe

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12

    Anforderungen einer für die Annahme eines eigenständigen Bildungsgangs

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 2 LA 216/16

    Berufliches Gymnasium; Berufsbildende Schulen; Schülerbeförderung;

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2021 - 2 LC 457/19

    Aufwendungen erstattungsfähige; Bundesland anderes; Ersatzschule; Genehmigung;

  • VG Hannover, 19.07.2011 - 6 A 5521/10

    Bildungsgang; Grundschule; Bilingual; Unterricht; Curriculum; Schülerbeförderung

  • VG Cottbus, 07.01.2014 - 1 K 41/13

    Schülerbeförderung

  • VG Hannover, 20.11.2012 - 6 A 3160/12

    Bildungsgang; Grundschule; Montessori; Montessorischule; Schülerbeförderung

  • VG Cottbus, 27.07.2012 - 1 K 966/11

    Schülerbeförderung

  • VG Cottbus, 27.07.2012 - 1 K 870/11

    Schülerbeförderung

  • VG Cottbus, 27.07.2012 - 1 K 655/11

    Schülerbeförderung

  • VG Hannover, 20.11.2012 - 6 A 3160/11

    Bildungsgang; Montessori-Grundschule; Schülerbeförderung

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